Was ist ein Denkmal

Die Klassifizierung einer Immobilie als Denkmal obliegt dem Amt für Denkmalschutz . Hierfür muss das Objekt die Voraussetzungen eines Baudenkmals erfüllen. Weiterhin sollte es in einem behördlich ausgewiesenen Sanierungsgebiet liegen. Diese Regel gilt besonders für die neuen Bundesländer, denn hier existiert noch ein großer Bestand an Bauten der Jahrhundertwende, die als erhaltungswürdig eingestuft werden. Insbesondere in Leipzig und Dresden findet man noch historisch gewachsene Viertel mit Immobilien, deren Baukunst das Können früherer Generationen verrät.

 

Welche Vorteile hat die Investition in eine Denkmalschutzimmobilie?

 

Der Staat möchte Baudenkmäler schützen und fördert ihre Erhaltung und Sanierung mit steuerlichen Vergünstigungen. Deshalb werden alle Kosten , welche durch die Wiederherstellung einer als Denkmal eingestuften Immobilie entstehen, als Werbungskosten angesehen. Allerdings ist es wichtig, dass diese zuvor durch das Amt für Denkmalschutz genehmigt wurden.

 

Binnen 12 Jahren sind diese Sanierungskosten zu 100% steuerlich absetzbar. Die vom Käufer ansetzbaren Werbungskosten steigen damit im gleichen Maße wie der Sanierungskostenanteil. Diese beträchtlichen Abschreibungsmöglichkeiten machen denkmalgeschützte Immobilien im Bereich Rendite zum Nonplusultra unter den Anlageimmobilien.

 

In den neuen Bundesländern liegt der Sanierungskostenanteil im Durchschnitt bei 80% des Kaufpreises. Ein Wert, der in den alten Bundesländern nur noch selten erreicht wird. Wie bereits gesagt, ist dabei zu beachten, dass alle Sanierungsmaßnahmen zuvor genehmigt wurden. Der beauftragte Bauträger steht hier in der Pflicht, alle notwendigen Formalitäten im Voraus zu erledigen. Das Amt für Denkmalschutz überwacht die Sanierungsarbeiten während ihrer gesamten Dauer, die je nach Objektgröße bis zu einem Jahr andauern können. Damit soll sichergestellt werden, dass alle denkmalschutzrechtlichen Richtlinien bei der Herstellung des ursprünglichen Zustands beachtet werden. Besonders die Außenfassade, das Treppenhaus sowie die Haus- und Wohnungseingangstüren stehen hierbei im Zentrum des Interesses. Vor allem die Rekonstruktion der prunkvoll gestalteten Außenfassaden der Gründerzeitgebäude mit ihren zahlreichen Ornamenten nimmt viel Zeit in Anspruch. Doch auch die zumeist aus massivem Eichenholz bestehenden Treppenhäuser bedürfen in der Regel eines hohen Wiederherstellungsaufwands.

 

Alle Maßnahmen, die außerhalb der Zuständigkeit des Amtes für Denkmalschutz liegen, können vom Bauträger ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden. Dazu zählen die Installation von Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen, der Anbau von Balkonen auf der Rückseite des Gebäudes, Verkleidung mit Wärmedämmung oder ein Dachgeschoßausbau.

 

Um den Gesamteindruck zu wahren und eine nachhaltige Wertsteigerung der Immobilie zu gewährleisten, sollten möglichst hochwertige Materialien wie Echtholzparkett, Natursteinfließen oder auch Granit und Marmor verwendet werden. Eine gelungene Sanierung vereint eine aufgearbeitete, aber unveränderte Fassade mit einem attraktiven, dem neusten Stand der Technik entsprechenden Innenausbau.

 

Vorrausetzung für die erfolgreiche Durchführung eines solchen Projektes ist die Auswahl des richtigen Bauträgers. Nur mit jahrelanger Praxiserfahrung und dem entsprechenden Fachwissen kann man hier die Spreu vom Weizen trennen.

 

Wurde die richtige Wahl getroffen und die Sanierung erfolgreich durchgeführt, kann der Kapitalanleger eine Immobilie sein Eigen nennen, die ein enormes Wertsteigerungspotential besitzt. Zukünftige Mieteinahmen liegen bei einem solchen Objekt generell über dem Marktdurchschnitt, was die Nachhaltigkeit dieser Investitionsart verdeutlicht.

 

Wir helfen Ihnen, die richtige Denkmalschutzimmobilie zu finden. Wir arbeiten mit namhaften Bauträgern zusammen, welche mit langjähriger Erfahrung und solidem Fachwissen dafür sorgen, dass sich nur Objekte erste Güte in unserem Portfolio befinden.