Denkmalschutz- oder Neubauimmobilie

 

Ab wann ist eine Immobilie eine Denkmalimmobilie 

Kapitalanlegern und Eigennutzern von Denkmalimmobilien gewährt der deutschen Staat Steuervorteile von bis zu 90 Prozent. Allerdings müssen - um in den Genuss dieser Vergünstigungen zu kommen -bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Erst durch die Denkmal-Abschreibung wird der Kauf einer Denkmalimmobilie zu einer einträglichen Anlage. Der deutsche Staat beteiligt sich damit am Erwerb sowie an der Modernisierung und Sanierung einer Denkmalimmobilie. Die Investition ist daher zu einem großen Teil steuerlich absetzbar.

Nicht jedes alte Gemäuer ist eine Denkmalimmobilie. Ob Stadthaus, Villa, Fabrikhalle oder Schloss lohnende Investitionen sind, ist an verschiedene rechtliche Vorrausetzungen geknüpft. Welches Gebäude ein Denkmal ist, entscheidet eine gesetzliche Definition (§2DSchG). Vorrangig ist, ob ein öffentliches Interesse daran besteht, dass ein Gebäude erhalten bleibt. Wichtig ist zudem, ob eine herausragende Bedeutung vorliegt. Wenn diese historisch, künstlerisch, städtebaulich oder wissenschaftlich hinreichend begründet werden kann, erteilt die Denkmalbehörde in der Regel einen positiven Bescheid.
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Wie funktioniert die Denkmal – Abschreibung? 

Die Denkmal - Abschreibung oder Denkmal-AfA ist einer der letzten verbliebenen Wege, in Sachwerte zu investieren und dabei gleichzeitig Steuern zu sparen. Seit dem Auslaufen der Wohnungsbauförderung ist sie zudem die einzige Möglichkeit, den deutschen Staat in nennenswerter Höhe am Kauf einer Denkmalimmobilie zu beteiligen.

Wer eine Denkmalimmobilie als Kapitalanlage zur Vermietung oder aber als Eigennutzer erwirbt wird durch das deutsche Einkommenssteuergesetz mit hohen Steuervorteilen begünstigt. Dies ist über die Denkmals – Abschreibung, auch Denkmal-AfA genannt, möglich. Je höher der Anteil der Sanierungskosten am Kaufpreis der Denkmalimmobilie ist, desto höher ist der Steuervorteil - wobei der Sanierungsanteil 70 Prozent und mehr ausmachen kann.

Die für die Denkmal – Abschreibung maßgeblichen Rechtsgrundlagen findet man im Einkommenssteuergesetz. Für Kapitalanleger findet man diese unter §§ 7h sowie 7i EStG und für Eigennutzer unter § 10f EStG. Zwischen beiden gibt es diverse Unterschiede in Höhe und Dauer der Abschreibung. Als Kapitalanleger kann über einen Zeitraum von 12 Jahren der Sanierungskostenanteil vollständig abgeschrieben werden. Der Eigennutzer dagegen hat die Möglichkeit über die Dauer von 10 Jahren 90 Prozent des Sanierungskostenanteils geltend zu machen.
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Warum eine Neubau – Immobilie kaufen? 

Für die meisten Menschen ist der Besitz einer eigenen Immobilie eines der wichtigsten Ziele im Leben – sie verbinden damit positive Begriffe wie Sicherheit, Unabhängigkeit und Altersvorsorge. Doch welche Art von Immobilie soll es sein? Neubau oder Altbau?

Sicher haben Altbauten aufgrund der historischen Bausubstanz einen ganz eigenen Charme. Sie sind meist in einem natürlich gewachsenen Umfeld mit einer entsprechenden Sozialstruktur zu finden. Oft sind sie jedoch nicht mehr auf dem aktuellen Stand der Technik, die Elektro- und Sanitäranlagen sind veraltet und überall sieht man Gebrauchsspuren, die der Zahn der Zeit hinterlassen hat. Um die Wohnqualität auf den Stand einer Neubau – Immobilie zu heben, müsste der Käufer zusätzlich zum Kaufpreis noch mehr Geld investieren. Standen die Wohnung oder das Haus schon länger zum Verkauf, so kann davon ausgegangen werden, dass außer den zwingend nötigen Instandhaltungsmaßnahmen keinerlei Werterhaltungsmaßnahmen getätigt wurden. In den Zeiten steigender Energiekosten wird der Unterhalt einer Altbauimmobilie vor allem durch hohe Räume und schlechte Dämmung zunehmend teurer.

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Tipps für den Kauf einer Neubau – Immobilie 

Die Eigentumswohnung, die Doppelhaushälfte oder das eigenen Haus – all das sind verschiedene Optionen beim Kauf einer Neubau – Immobilie. Die Investition in ein eigenes Heim ist kein alltägliches Geschehen, für viele Menschen ist es ein einmaliger Vorgang. Umso wichtiger ist es, alles genau zu bedenken und bedächtig vorzugehen. Die richtige Beratung ist dabei von höchster Priorität, denn man steht Experten wie Architekten, Bauträgern, Bänkern und Maklern gegenüber und kann so vermeiden, in juristische, steuerrechtliche oder bautechnische Fallgruben zu stolpern.

Es ist ratsam, sich vor dem Erwerb einer Neubau – Immobilie intensiv mit seinen Wünschen und Bedürfnissen auseinander zu setzten. Am Anfang sollte eine Wohnraumbedarfsermittlung stehen. Ausgehend von der aktuellen Wohnsituation sind die möglichen Veränderungen der Lebensumstände mit einzuplanen. Braucht man ein weiteres Kinderzimmer, ist ein Hobbyraum vorhanden, ist der Dachboden ausbaufähig und ist auch genug Platz im Keller? Wichtig ist hier ein flexibles Raumnutzungskonzept, das einem die entsprechenden Freiheiten in der zukünftigen Umgestaltung gewährt. Da man beim Kauf einer Neubau – Immobilie in der Regel den Grundriss beeinflussen kann, ist man Altbauten gegenüber klar im Vorteil.

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